Praxis

Deine Fahrstunden

Die Praktische Führerscheinausbildung besteht aus den Fahrstunden, die sich in Übungs- und Sonderfahrten (vom Gesetzgeber vorgeschrieben) gliedern. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten gehören 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu jeweils 45 Minuten, dazu kommen die Übungsfahrten nach Bedarf.

Deine praktische Ausbildung absolvierst du immer im gleichen Fahrzeug und bei einem Fahrlehrer, um dir eine gewohnte Umgebung garantieren und damit auch schnelle Lernfortschritte ermöglichen zu können. Auch hast du somit immer einen festen Ansprechpartner.

Damit du bestens auf den Straßenverkehr vorbereitet und zum souveränen Fahrer wirst, bereiten wir dich in den Fahrstunden nicht nur auf die Fahrprüfung, sondern vor allem auch auf das Fahren nach der Prüfung vor.